Glossar

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Glossar

Begriff Erläuterung

AWB

Als "Künstlicher Wasserkörper" (Artificial Water Body) wird ein Wasserkörper dann eingestuft, wenn er sich an einer Stelle befindet, an der zuvor kein Wasser war. Typische Vertreter sind Kanäle oder Häfen. Während bei natürlichen Wasserkörpern der gute Zustand zu erreichen ist, ist an künstlichen Wasserkörpern, wie übrigens auch an erheblich veänderten Wasserkörpern, das gute ökologische Potenzial zu erreichen.

Alternative Bewirtschaftungsziele

Wenn ein Wasserkörper an einer Stelle angelegt wurde, an der vorher keine Gewässer war, bzw. wenn ein Wasserkörper von Menschenhand hydromorphologisch so erheblich verändert wurde, dass er den guten Zustand nicht mehr erreichen kann, kann der Wasserkörper als AWB oder HMWB eingestuft werden. Für AWB und HMWB ist anstelle des "guten Zustands" das "gute ökologische Potenzial" zu erreichen. Das "gute ökologische Potenzial" ist relativ zum grundlegenden Bewirtschaftungsziel (Guter Zustand) ein "alternatives Bewirtschaftungsziel".

Anadrom

Diadrome Wanderungen, bei denen, unabhängig von der Länge des Wanderwegs, die Fortpflanzung im Süßwasser, die Aufwuchsphase jedoch im Meer stattfindet.

Fischarten: Finte, Flussneunauge, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Schnäpel, Stint, Stör

Arbeitsgespräche

Gespräche, die zur Erläuterung von Arbeitsprozessen, zur Beteiligung und Mitwirkung von der Obersten oder Oberen Wasserbehörde mit einzelnen oder mehreren Interessenvertretern, mit den unteren Wasserbehörden oder Kommunen geführt werden. Bei den Arbeitsgesprächen geht es in der Regel um bestimmte, eingegrenzte Themen oder Fragestellungen. Arbeitsgespräche ersetzen nicht die Gespräche im Kernarbeitskreis bzw. in landesweiten Arbeitsgruppen, in denen in der Regel alle Interessenvertreter beteiligt sind.

Baseline

siehe Baseline-Szenario

Baseline-Szenario

Prognose, ob sich die Rahmenbedingungen – insbesondere die unmittelbar auf den Gewässerzustand wirkenden laufenden und geplanten Maßnahmen bzw. Tätigkeiten – auf die einzelnen Planungseinheiten bzw. Grundwasserkörper / Grundwasserkörpergruppen bis zum Jahre 2015 derart auswirken, dass für die Qualitätskomponenten Verbesserungen (oder Verschlechterungen) eintreten werden und ggf. der gute Zustand erreicht wird bzw. das Verschlechterungsverbot nicht eingehalten werden kann.

Bearbeitungsgebiet

Teilbereich (Flussgebiet) von Flussgebietseinheiten. Konkret in NRW: Maas-NRW (Rur, Niers/Schwalm und kleinere Maaszuflüsse); Deltarhein (Issel und kleinere Deltarheinzuflüsse), Mittelrhein (Ahr, Kyll), Niederrhein (Rheingraben-Nord, Erft, Sieg, Wupper, Ruhr, Lippe, Emscher)‚ Obere Ems (Emseinzugsgebiet in NRW und kleinere Gewässer aus Niedersachsen), Weser-NRW (Weser, Eder, Diemel)

Belastung

Der Zustand eines Wasserkörpers kann durch verschiedene Belastungen beeinträchtigt sein. Hierzu zählen stoffliche Belastungen aus Punkt- und diffusen Quellen sowie Belastungen durch Veränderung der Gewässerstruktur oder der Wassermenge.

In der Belastungs- und Auswirkungsanalyse (Artikel 5 WRRL) werden die wesentlichen Belastungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch den Menschen erfasst. Die Analyse schätzt ab, ob ein Wasserkörper die Umweltqualitätsziele erreicht.

Belastungsfallgruppe

Belastungen im Bereich Hydromorphologie treten häufig in ähnlichen Kombinationen auf. Diese Tatsache nutzt man, um jede Wasserköpergruppe einer von 20 möglichen Belastungsfallgruppen zuzuordnen. Ein Beispiel ist das „teilausgebaute gehölzreiche Gewässer mit Rückstau in Siedlungslage". Durch diese Einstufung auf Ebene der Wasserkörpergruppen erhält man sogenannte "Maßnahmenfallgruppen". Diese Beschreiben einen Bündel von Maßnahmen im Bereich der Hydromorphologie, welcher erforderlich ist, um eine Wasserkörpergruppe in einen bestimmten Zielzustand zu entwickeln.

Belastungspfad

Gemäß WRRL sind für Oberflächengewässer Daten über Art und Ausmaß der signifikanten anthropogenen Belastungen zu erheben. Diese werden verschiedenen Belastungen zugeordnet, z.B. Punktquellen, diffuse Quellen oder morphologischen Veränderungen.

Berichterstattung

Die Wasserrahmenrichtlinie erfordert umfangreiche Datenübermittlung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten bzw. die internationalen Flussgebietskommissionen an die Europäische Kommission. Zu diesem Zwecke wird das integrierte Datenmanagement-System WISE (Water Information System for Europe) genutzt. In so genannten Reporting-Sheets werden detaillierte Informationen über Art und Umfang der zu leistenden Datenübermittlung spezifiziert.

Bestandsaufnahme

Zum 31.12.2004 abgeschlossene erste Einschätzung des Zustandes der Oberflächen- und Grundwasserkörper sowie Zusammenstellung der potenziellen Belastungen. Die Zustandseinschätzung der Bestandsaufnahme wird durch das Gewässermonitoring überprüft. Die Belastungsanalyse wird in der Bewirtschaftungsplanung vertieft, d.h. es werden die signifikanten Belastungen herausgearbeitet.

Bewertungsverfahren

Durch biologische Bewertungsverfahren wird der ökologische Zustand eines Wasserkörpers bewertet. Bewertungsverfahren umfassen die Probenahme, die Berechnung von Messgrößen (Metriks) und die Einstufung der ökologischen Qualität einer biologischen Qualitätskomponente.

Bewirtschaftungsplan

Der Bewirtschaftungsplan ist zentrales Element zur Umsetzung der WRRL. Er enthält die fortgeschriebene Bestandsaufnahme, behördenverbindliche Maßnahmenprogramme und eine Liste der Bewirtschaftungsziele inkl. Begründungen zu Fristverlängerungen, alternativen oder weniger strengen Bewirtschaftungszielen sowie eine Wirtschaftliche Analyse. Ab 2009 ist für jedes Flussgebiet alle sechs Jahre ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen.

Bewirtschaftungszyklus

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie teilt sich auf drei Bewirtschaftungszyklen auf. Nach Art. 13 Abs. 6 der WRRL werden die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie (23. Oktober 2000) veröffentlicht. Spätestens im Jahre 2009 müssen auch die Maßnahmenprogramme aufgestellt sein (Art. 11 Abs. 7). Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der erste Bewirtschaftungszyklus. Die Maßnahmen müssen spätestens 12 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie in die Praxis umgesetzt sein. Bis zum Jahr 2015 (spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie) müssen gemäß Art. 4 WRRL die Umweltziele erfüllt sein. Damit schließt der erste Bewirtschaftungszyklus ab. Danach muss der Bewirtschaftungsplan alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert werden. Gemäß Art. 4 Abs. 4 c) dürfen die Fristverlängerungen nicht über den Zeitraum zweier weiterer Aktualisierungen des Bewirtschaftungsplanes hinausgehen. Dies bedeutet, dass der zweite Bewirtschaftungszyklus den Zeitraum 2016 bis 2021 und der dritte Bewirtschaftungszyklus den Zeitraum 2022 bis 2027 umfasst.

Bezirksregierung

Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen obere Wasserbehörde. Sie erarbeiten Vorschläge für die Bewirtschaftungsplanung und Maßnahmenprogramme. Dabei werden die Arbeiten über die Grenzen der Bezirksregierungen hinweg in Teileinzugsgebieten von Geschäftsstellen koordiniert. Das Gewässermonitoring als Bestandteil des Bewirtschaftungsplans wird vom LANUV bzw. von kooperierenden Dritten durchgeführt und in Zusammenarbeit mit diesen Stellen bezüglich des Gewässerzustands beurteilt.
Die Bezirksregierungen sind in ihrem Zuständigkeitsrahmen vollzugsverantwortlich.

CIS

Common Implementation Strategy: Gemeinsame Strategie von EU Kommission und Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Chemischer Zustand

Für Grundwasser und Oberflächengewässer ist der chemische Zustand Teil der gesamten Bewertung eines Wasserkörpers. Ein guter chemischer Zustand liegt vor, wenn kein Schadstoff in einer höheren Konzentration vorkommt als in den Umweltqualitätsnormen festgelegt. Der chemische Grundwasser-Zustand berücksichtigt zusätzlich den Zustrom von Salzwasser sowie den Zustand angebundener Oberflächengewässer und Landökosysteme.

Defizit

Abweichungen von den konkreten, komponentenspezifischen Zielwerten für den „guten Zustand" bzw. nicht ausgeschöpfte machbare Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials.

Diadrom

Oberbegriff für alle Wanderungen von Fischen, die einen Wechsel zwischen Meer und Süßwasser einschließen.

Diatomeen

Kieselalgen, Teilmodul der Qualitätskomponente „Gewässerflora"

Durchgängigkeit

Bezeichnet in einem Fließgewässer die Auf- und abwärts gerichtete Wanderungsmöglichkeit, im Besonderen für die Fischfauna, aber auch für das Makrozoobenthos. Querbauwerke (z.B. Stauwehre) bzw. lange Verrohrungen können die zur Vernetzung ökologischer Lebensräume notwendige Durchgängigkeit unterbrechen.

Einzugsgebiet

Die Grenzen eines Einzugsgebiets eines Oberflächengewässers bzw. eines Grundwasserkörpers werden durch hydrologische Wasserscheiden definiert. Innerhalb eines E. fließen sämtliche Wasser einem Punkt zu. Die Abgrenzungen der E. von Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern stimmen aufgrund geologischer Verhältnisse nicht immer überein.

Ergänzende Maßnahmen

Ergänzende Maßnahmen gehen über die grundlegenden Maßnahmen hinaus und ergeben sich aus den Bewirtschaftungsplänen. Ergänzende Maßnahmen können zum Beispiel Förderprogramme sein.

Eutrophierung

Unter dem Prozess der Eutrophierung wird das beschleunigte Wachstum von Algen und Höheren Pflanzen in einem Gewässer verstanden, das zumeist durch erhöhten Eintrag von Nährstoffen verursacht ist. Durch Eutrophierung verursachte Sekundäreffekte (Algenblüten, Sauerstoffmangel, Verlust submerser Vegetation durch Verringerung der Wassertransparenz) haben Einfluss auf ökologisches Gleichgewicht und Gewässerzustand.

FFH

Gebiete, die gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind und besondere Schutzerfordernisse aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllen müssen. Die Planungen nach WRRL dürfen der Erreichung dieser Ziele nicht engegenstehen. Vielmehr sollen Synergien weitestgehend ausgeschöpft werden.

Fischgewässertyp

Fische sind mobiler und haben andere Lebensraumansprüche als das Makrozoobenthos. Entsprechend der natürlichen Lebensräume von Fischartengemeinschaften wurden Fischgewässertypen abgeleitet, die auch das historische Vorkommen von Fischarten in den nordrhein-westfälischen Gewässern berücksichtigen. Die Fischgewässertypen und die den Typen zugeordneten Referenzen gehen in die Beurteilung des Ist-Zustands der Fischfauna ein.

Flussgebietseinheit

Zusammenhängende Flussgebiete, die dem Meer zufließen. NRW hat Anteile an den Flussgebieten von Rhein, Weser, Ems und Maas. Mit Ausnahme der Weser sind diese Flussgebiete international. Die WRRL erfordert eine Koordinierung in Flussgebietseinheiten, d.h. intensive Abstimmungen mit anderen Bundesländern bzw. Staaten. Die Koordinierung erfolgt in Flussgebietskommissionen.

Fristverlängerung

Kann der gute Zustand bzw. das gute Potenzial generell, aber nicht bis zum Jahre 2015 erreicht werden, ist eine Fristverlängerung möglich. Dies kann mit sozio-ökonomischen Gründen oder Gründen der Kosteneffizienz oder Machbarkeit geschehen. Notwendig ist eine Einschätzung des bis zur Zielerreichung notwendigen Zeitraums, der geplanten notwendigen Maßnahmen sowie der vermutlich benötigten Kosten.

Funktionselement

Gebietsforum

Gebietsforen werden ein- bis zweimal pro Jahr auf Ebene der Teileinzugsgebiete durchgeführt. Zur Teilnahme an den Gebietsforen sollen alle Interessierten im Teileinzugsgebiet angesprochen werden. Ziel der Gebietsforen ist der Informationsaustausch und die Darlegung von Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten.

Gefährdungsabschätzung

Abschätzung im Rahmen der Belastungs- und Auswirkungsanalyse, ob ein Wasserkörper die Ziele der WRRL erreicht.

Geschäftsstelle

Die Teileinzugsgebiete in NRW gehen in der Regel über Verwaltungsgrenzen hinaus. Um den Prozess der Bewirtschaftungsplanung effizient zu gestalten, wurde für jedes Teileinzugsgebiet eine Geschäftsstelle festgelegt. Die Geschäftsstellen sind jeweils der Bezirksregierung zugeordnet, die im Teileinzugsgebiet den größten Anteil hat. Die Geschäftsstellen tragen die Verantwortung für den Planungs- und Beteiligungs prozess auf Ebene des Teileinzugsgebiets.

Gewässerbewertung

Ein Ziel der WRRL ist das Erreichen des guten Zustandes. Der Zustand wird durch die Gewässerbewertung bestimmt anhand von Bewertungsmethoden für die biologischen Qualitätskomponenten.

Gewässerentwicklung

Aufgabe der Gewässerentwicklung ist, ausgebaute Gewässer vorzugsweise durch Förderung der Eigenentwicklung wieder in einen möglichst naturnahen Zustand zu versetzen. Als wichtigstes Teilziel gilt die ökologische Funktionsfähigkeit. Trittsteine sollen so angelegt werden, dass sie eine Strahlwirkung in schlechter entwickelten Gewässerabschnitte ausüben und diese überbrücken.

Gewässerflora

im Wasser lebende Algen und Höhere Pflanzen

Gewässergüte

Unter Gewässergüte wird klassisch die Gewässerqualität bezeichnet. Die Gewässergüte bildet stoffliche Belastungen der Gewässer mit Nähr- und Laststoffen (biologische Gewässergüte, Saprobie) und mit spezifischen Schadstoffen ab.

Der klassischen Gewässergüte-Beurteilung werden in Umsetzung der EG-WRRL und des darin verankerten ganzheitlichen, integralen Ansatzes der Gewässerbeurteilung Aussagen zum ökologischen Zustand weiterer Qualitätskomponenten bzw. zur Indikation weiterer Gewässerbelastungen der Gewässer hinzugefügt. Die Artengemeinschaften des Makrozoobenthos werden nun auch hinsichtlich ihrer Indikation für gewässerstrukturelle Veränderungen und der Versauerung beurteilt. Außerdem werden die Gewässerflora, das Phytoplankton und die Fischfauna hinsichtlich der Artengemeinschaft im Vergleich zum Referenzzustand beurteilt.

Die „klassische" Gewässergütekarte wird als Modul „Saprobie" der Zustandsbeurteilung der Gewässer fortgeführt.

Gewässerkategorie

Die WRRL unterscheidet vier Gewässerkategorien: Fließgewässer, Seen, Übergangsgewässer und Küstengewässer.

Gewässerstruktur

Die Gewässerstruktur (auch: Gewässermorphologie oder Hydromorphologie) umfasst die morphologischen Eigenschaften eines Gewässers. Dazu zählen zum Beispiel der Verlauf des Gewässers (mäandrierend, gestreckt), das Sohlsubstrat (Kies, Sand), die Fließgeschwindigkeit, die Uferbeschaffenheit etc. Strukturvielfalt bedeutet auch Artenvielfalt, da unterschiedliche Lebensraumansprüche von Gewässerorganismen erfüllt werden können.

Die aktuelle Gewässerstruktur ist in der Gewässerstrukturgütekarte erfasst.

Gewässerstrukturgüte

Kennzeichnung der ökologischen Qualität der Gewässerstruktur im Vergleich zum potenziellen naturraumtypischen Zustand. Die Gewässerstrukturgüte zeigt an, inwieweit ein Gewässer in der Lage ist, in dynamischen Prozessen sein Bett zu verändern und als Lebensraum für aquatische und amphibische Organismen zu dienen.

Gewässertyp

Gewässer von vergleichbarer Größe, Höhenlage, Morphologie und Physiko-Chemie in derselben Region zeichnen sich durch ähnliche aquatische Lebensgemeinschaften aus. Dies ermöglicht die Gruppierung von individuellen Gewässern zu Gewässertypen. Der Referenzzustand, welcher Bezugspunkt für die biologische Bewertung ist, wird durch die biologischen, chemischen und hydromorphologischen Eigenschaften eines Gewässertyps beschrieben.

Grundlegende Bewirtschaftungsziele

Grundlegendes Bewirtschaftungsziel ist für die Oberflächengewässer das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands. Grundlegendes Bewirtschaftungsziel für das Grundwasser ist das Erreichen des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands und der Trendumkehr. Diese Ziele sind jeweils bis zum Jahr 2015 umzusetzen. Abweichend hiervor können entweder Fristverlängerungen bzw. weniger strenge Bewirtschaftungsziele festgelegt werden.

Grundlegende Maßnahmen

Grundlegende Maßnahmen beinhalten die Mindestanforderungen an den Gewässerschutz und die Gewässerentwicklung. Grundlegende Maßnahmen sind in erster Linie „Regelungen", die gesetzlich durch Europa-, Bundes- oder Landesrecht umgesetzt sind.

Grundwasserrichtlinie

EU-Tochterrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

Guter Zustand

Normative Begriffsbestimmung zur Einstufung des grundsätzlich zu erreichenden ökologischen und chemischen Zustandes (Oberflächengewässer) bzw. chemischen und mengenmäßigen Zustandes (Grundwasser) über Qualitätskomponenten. Der Zustand wird über Bewertungsmethoden bestimmt.

GÜS-DB

GewässerÜberwachungsSystem-DatenBank.

In der GÜS-DB werden die Programme zur Überwachung der Oberflächengewässer sowie die Überwachungsergebnisse und die Beurteilung des Gewässerzustands gespeichert. Die GÜS-DB enthält dazu Auswerteroutinen. Die GÜS-DB wird gespeist durch Daten aus anderen Landesdatenbanken (LINOS, LAFKAT), durch unmittelbare Dateneingabe durch die Bearbeiter (biologische Untersuchungen) und durch Daten Dritter.

Ergebnisse und Einzeldaten der GÜS-DB werden über die Wasserkörpersteckbriefe und zukünftig über das System FlussWinIMS bzw. über das in www.flussgebiete.nrw.de installierte Karten-IMS allgemein zugänglich gemacht.

HMWB

Heavily Modified Water Body (Erheblich veränderter Wasserkörper).

Durch den Menschen in seinem Wesen hydromorphologisch erheblich verändertes Oberflächengewässer, das nur bei signifikant negativen Auswirkungen auf bestehende Nutzungen in den ansonsten im natürlichen Wasserkörper erreichbaren Zustand gebracht werden kann. Stoffliche Belastungen von Gewässern begründen allein nicht die Einstufung eines Gewässers als HMWB. HMWB-Gewässer müssen das gute ökologische Potenzial erreichen, d.h. es müssen bezüglich der biologischen Qualitätskomponenten alle Verbesserungen durchgeführt werden, die ohne signifikant negative Nutzungseinschränkung erreichbar sind.

HYGRIS-C

Hydrologisches GRundlagen InformationsSystem - Teil C

Interkalibrierung

Die Interkalibrierung soll sicherstellen, dass die Ergebnisse der Gewässerbewertung zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU vergleichbar sind. Ziel der Interkalibrierung ist die europaweit einheitliche Definition des "guten ökologischen Zustands" gemäß Annex V WRRL für die einzelnen Gewässerkategorien (Flüsse, Seen, Küsten- und Übergangsgewässer) und biologischen Qualitätskomponenten.

KNEF

Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern. Soweit Konzepte vorliegen, stellen diese eine wichtige Hilfestellung für die Bewirtschaftungsplanung dar, sie ersetzen diese jedoch nicht. Sie müssen in jedem Fall auf Kompatibilität zu den „Leitlinien" und zur „Handlungsanleitung" und zu den aktuellen Monitoringergebnissen geprüft werden und sie müssen ggf. entsprechend dem Vorgehen der Handlungsanleitung kombiniert und priorisiert werden.

Karten-IMS

Auf der Web-site www.flussgebiete.nrw.de wird ein kartenbasiertes Informationssystem hinterlegt. Es ermöglicht, Daten und Ergebnisse im geografischen Kontext darzustellen und sowohl eine landesweite Übersicht als auch ein „Zoom" auf ein bestimmtes Gebiet zu erhalten. Aus organisatorischen und technischen Gründen werden die Karten nicht ständig akualisiert, sondern es werden zu bestimmten Stichtagen fixierte Daten dargestellt.

Katadrom

Diadrome Wanderungen, bei denen die Fortpflanzung im Meer, die Aufwuchsphase jedoch im Süßwasser stattfindet.

Fischarten: Aal, Flunder

Kernarbeitskreis

Kernarbeitskreise sind auf Ebene der Teileinzugsgebiete eingerichtet und werden von den Geschäftsstellen geleitet. In den Kernarbeitskreisen sind alle Interessengruppen, die unteren Wasserbehörden und Vertreter von Kommunen beteiligt. Die Kernarbeitskreise dienen der Informationsvermittlung, der Vereinbarung von Arbeitsprozessen und der Diskussion von Arbeitsergebnissen (z.B. aus Arbeitsgesprächen bzw. aus Abfragen innerhalb der Interessengruppen) und der Vorbereitung von Entscheidungen.
Die Kernarbeitskreise konzentrieren sich auf Fragestellungen der regionalen Ebene. Fragen von landesweiter Bedeutung werden ggf. von den Kernarbeitskreisen an die Landesebene weitergegeben zur dortigen Klärung.

Kosteneffizienz

Vergleich der erreichbaren Wirkung durch Maßnahmen mit zu erwartenden Kosten für diese Maßnahmen. Je höher die Wirkung und je niedriger die hierfür erwarteten Kosten bei Berücksichtigung weiterer Aspekte, desto kosteneffizienter ist die Maßnahme. Mehrwert der Bewirtschaftungsplanung ist das Erkennen der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen.

LANUV

Die Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW [[1]] führt das Monitoring der Oberflächengewässer und des Grundwassers durch. Die Monitoringergebnissen werden den Bezirksregierungen übermittelt und gemeinsam mit diesen beurteilt. Das LANUV unterstützt außerdem als Fachbehörde die Erarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogramme durch DV-technische Entwicklungsarbeiten bzw. deren Begleitung, durch fachgutachtliche Konzepte, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen etc.

LAWA

Bund / LänderArbeitsgemeinschaft WAsser.

Lenkungsgruppe

Die Lenkungsgruppe ist das oberste Koordinationsgremium auf Ebene des Landes. Unter Leitung des Staatssekretärs im MUNLV haben die landesweit organisierten Interessenvertreter die Möglichkeit, sich in den Planungs- und Entscheidungsprozess auf Landesebene einzubringen.

Makrophyten

Wasserpflanzen, die mit dem bloßen Auge erkennbar sind.

Makrozoobenthos

Mit dem bloßen Auge erkennbare wirbellose Tiere, die auf oder in der Gewässersohle leben.

Maßnahme

Regelungen oder ein Bündel von Eingriffen, welche zum Ziel haben, ein Qualitätsdefizit im Gewässer auf absehbare Zeit zu beheben.
Die Maßnahmen sind in der Regel zielorientiert und auf Verursacherbereiche bzw. typische Belastungsfallgruppen bezogen beschrieben, d.h. es gibt zum Beispiel die Maßnahmen „Reduzierung der Stickstofffracht aus kommunalen Kläranlagen" und „Reduzierung der Stickstofffracht aus landwirtschaftlicher Nutzung".
Zielrichtung der Maßnahme ist somit nicht die einzelne Kläranlage oder das einzelne Wehr. Viel mehr soll mit dieser Definition der makroskalige Ansatz der Maßnahmenplanung verdeutlicht werden, welcher ebenfalls auf Ebene der Berichterstattung an die EU-Kommission vorgesehen ist. Den Maßnahmen sind sogenannte Vollzugsmaßnahmen hinterlegt, welche eine Konkretisierung erlauben.

Maßnahmenkombination

Eine Kombination von Maßnahmen, die erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen.

Maßnahmenprogramm

Wesentlicher Teil des Bewirtschaftungsplanes. Das M. enthält für sämtliche Wasserkörper, welche die Ziele der WRRL gegenwärtig nicht erreichen, Maßnahmen zur Zielerreichung auf Ebene der Flussgebietseinheiten. Die M. müssen bis 2009 aufgestellt sein und bis 2012 umgesetzt werden. Ab 2015 sind in Abständen von sechs Jahren regelmäßig Überprüfungen der M. vorgesehen.

Nutzung

Der Begriff „Nutzung" ist im Prozess der Bewirtschaftungsplanung doppelt belegt.
Zum einen sind „Gewässernutzungen" gemeint. Gewässernutzungen sind Wasserdienstleistungen oder jede andere Handlung, die signifikante Auswirkungen auf den Wasserzustand haben. Als relevante Gewässernutzungen werden entsprechend der Definition der LAWA die öffentliche Wasserversorgung und kommunale Abwasserentsorgung, die industrielle Eigenförderung und Direkteinleitung, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie die Gewässernutzung zugunsten der Energiegewinnung, Schifffahrt und Freizeit/Erholung betrachtet.
Zum anderen müssen bei der Bewirtschaftungsplanung Nutzungen betrachtet werden, die durch Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands beeinträchtigt werden können. Dies ist zum Beispiel die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die durch hydromorphologische Verbesserungsmaßnahmen vernässen könnten, oder Gewerbeansiedlungen, Verkehrsflächen etc.

Phytobenthos

Benthische, d.h. am Gewässerboden (benthal) lebende Algen.

Phytoplankton

im Wasser schwebende Algen

Planungseinheit

Größere, aus Wasserkörpern bestehende bewirtschaftbare Einheit, die sich hinsichtlich ihrer Belastungen und der darauf auszurichtenden Maßnahmen(-programme) vergleichsweise homogen darstellt und ökosystemare Zusammenhänge berücksichtigt.

Planungsgröße

Die Planungsgröße definiert sich über unterstützende Komponenten wie z.B. Nährstoffe, Strukturgüte, Querbauwerke. Planungsgrößen sind zu erfüllen. Werden Planungsgrößen verfehlt, löst dies nicht unmittelbar die Notwendigkeit von Maßnahmen aus, da diese durch Expertenurteil zu begründen und im Zweifelsfall durch ein operatives oder investigatives Monitoring zu bestätigen sind.

Potamodrom

Wanderungen von Fischen, die sich unabhängig von der Länge der Wanderwege auf das Süßwasser beschränken.

Fischarten: Aland, Äsche, Bachforelle, Bachneunauge, Barbe, Barsch, Bitterling, Brachsen, Döbel, Elritze, Groppe, Gründling, Güster, Hasel, Hecht, Karausche, Kaulbarsch, Moderlieschen, Nase, Plötze, Quappe, Rapfen, Rotfeder, Schlammpeitzger, Schleie, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, 3-stachliger Stichling, Ukelei, Zährte, Zwergstichling

Potenzial

Potentiale zur Erreichung von Verbesserungen des Gewässerzustands leiten sich aus den Rahmenbedingungen ab und wirken z.B. durch Synergien verbessernd auf die Maßnahmenmöglichkeiten bezüglich einer Verbesserung des Gewässerzustandes.

Prager Ansatz

Für HMWB / AWB wird geprüft, welcher Anteil der als umsetzbar eingestuften Maßnahmen bis 2015 umgesetzt werden kann.

Können alle ohne signifikant negative Nutzungseinschränkungen umsetzbaren Maßnahmen auch umgesetzt werden, wäre bis 2015 (soweit sich auch die ökologische Wirkung entsprechend schnell einstellt) das gute ökologische Potenzial erreicht.

Alternativer Ansatz Prager Papier.png

Kann nur ein Teil der insgesamt ohne signifikant negative Nutzungseinschränkungen umsetzbaren Maßnahmen bis 2015 umgesetzt werden, ist je nach prognostizierter ökologischer Wirkung entsprechend der o.a. Skala einzustufen.

Diese Vorgehensweise zur Festlegung der Bewirtschaftungsziele für HMWB und AWB entspricht dem sogenannten Prager Ansatz und ist insbesondere im Abschlussbericht zum Berkelprojekt näher erläutert.

Priorisierung

Abfolge von im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung unter den Aspekten Effizienz, technische Machbarkeit, Zumutbarkeit und Finanzierbarkeit beschlossener Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL.

Prioritäre Stoffe

Schadstoffe, die nach WRRL für die Bestimmung des guten chemischen Zustandes der Oberflächengewässer relevant sind. Ihr Eintrag ist schrittwiese zu reduzieren, damit der gute chemische Zustand erreicht ist. Der Eintrag von Stoffen, die als prioritäre gefährliche Stoffe eingestuft sind, ist bis 2020 gänzlich einzustellen. Nähere Regelung wird die Richtlinie über "Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik" enthalten, deren Verabschiedung für 2008 vorgesehen ist.

Qualitätskomponente

Nach WRRL werden physiko-chemische, hydromorphologische und biologische Qualitätskomponenten unterschieden, die als Grundlage für die Zustandsbewertung der Gewässer dienen. Zu den biologischen Qualitätskomponenten der Seen und Fließgewässer zählen Makrozoobenthos, Gewässerflora, Phytoplankton und die Fischfauna.

Rahmenbedingung

Alle Faktoren, die den Zustand der Gewässer direkt oder indirekt beeinflussen oder verändern können, werden als R. bezeichnet. Hierzu zählen Maßnahmen, Belastungen, Nutzungsansprüche, Restriktionen und Potenziale, die jeweils positive oder negative Wirkungen auf den Zustand des Oberflächengewässers oder des Grundwassers haben können.

Referenzzustand

Unter Referenzzustand ist der von menschlicher Störung unbeeinträchtigte Gewässerzustand (Leitbild, heutiger potentiell natürlicher Gewässerzustand) zu verstehen. Die Klassengrenzen des guten ökologischen Zustandes werden als relative Abweichung von dieser Referenz angegeben.

Referenzbedingungen beschreiben Kriterien zur Bestimmung des Referenzzustands.

Reporting-Sheets

Formulare für die Berichterstattung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der WRRL über das elektronische Informationssystem WISE („Water Information System Europe")

Restriktion

R. leiten sich aus den Rahmenbedingungen ab und wirken einschränkend auf die Maßnahmenmöglichkeiten bezüglich einer Verbesserung des Gewässerzustandes.

Runde Tische

An runden Tischen sollen auf Ebene der Planungseinheiten zu bestimmten Fachthemen oder insgesamt zur Abstimmung der Bewirtschaftungsplanung lokale Akteure und Experten zusammenkommen, um Beurteilungen / Einschätzungen zu validieren, um Maßnahmevorschläge oder –vorbehalte einzubringen. Die runden Tische auf Ebene der Planungseinheiten sind ein sehr wichtiges Element, um eine breite Mitwirkung zu erreichen.

Strahlursprung

Ein naturnaher Gewässerabschnitt, der sich durch eine dem Gewässertyp entsprechende stabile, arten- und individuenreiche Biozönose auszeichnet, kann auf benachbarte Gewässerabschnitte eine positive Strahlwirkung haben.
Beim Strahlursprung handelt es sich grundsätzlich um Fließgewässerstrecken, die sich in sehr gutem oder gutem Zustand befinden und eine vom Gewässertyp abhängige Mindestgröße aufweist. Der Strahlursprung kann im Hauptlauf des Fließgewässers lokalisiert sein oder in einmündenden Nebengewässern, Altwässern oder anderen Gewässerbereichen (z. B. Buhnenfelder).

Strahlweg

Als Strahlweg wird die Gewässerstrecke bezeichnet, auf der sich Gewässerorganismen ausgehend von einem ökologisch gut entwickelten Strahlursprung aktiv oder passiv fortbewegen. Auch wenn der Strahlweg aufgrund von Strukturdefiziten eine Besiedlung kaum ermöglicht, kann bei bestehender Strahlwirkung für den Strahlweg ein guter ökologischer Zustand indiziert sein. Dazu ist es notwendig, dass die Strahlwege nicht zu lang sind und durch Trittsteine ökologisch aufgewertet werden.

Strahlwirkung

Positive Wirkung von ökologisch gut entwickelten Gewässerbereichen ( Strahlursprünge) auf angrenzende Gewässerbereiche. Die von Strahlursprüngen ausgehende ökologische Wirkung kann durch Trittsteine ausgedehnt werden, d.h. Trittsteine können den Strahlweg verlängern. Zur Untersuchung solcher Effekte wurde in NRW ein Forschungsprojekt des Deutschen Rats für Landespflege unterstützt.

Teileinzugsgebiet

In NRW wurden insgesamt zwölf T. ausgewiesen, die nach hydrologischen Kriterien abgegrenzt sind. Auf Ebene der T. werden Bewirtschaftungspläne von Rhein, Weser, Ems und Maas erarbeitet. Die Koordination hierzu erfolgt durch die Geschäftsstellen.

Trittstein

Kleine, strukturreiche Gewässerabschnitte mit guten Habitateigenschaften können zumindest zeitweise besiedelt werden. Sie bieten damit der Gewässerökologie "Trittsteine", die ansonsten defizitäre Habitateigenschaften auszugleichen. Die Trittsteinen können die positive Strahlwirkung, die von einem Strahlursprung ausgeht, verbessern, d.h. sie können den Strahlweg verlängern.

Umweltqualitätsnorm

Umweltqualitätsnormen legen Grenzwerte für die prioritären Stoffe fest. Durch Umweltqualitätsnormen soll das Vorkommen bestimmter chemischer Stoffe, die ein erhebliches Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellen, in den Oberflächengewässern reduziert werden.

Verschlechterungsverbot

Die WRRL enthält grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot. Das Verschlechterungsverbot ist im wasserwirtschaftlichen Vollzug zu berücksichtigen und wirkt einer Verschlechterung des bisher erreichten Gewässerzustands entgegen. Vom Verschlechterungsverbot sind unter bestimmten Umständen Ausnahmen möglich, z.B. aufgrund nachhaltiger Entwcklungstätigkeiten. Weiterhin ist bei der Auslegung des Verschlechterungsverbotes sowohl die räumliche Wirkung der geplanten Maßnahme oder Tätigkeit zu berücksichtigen als auch das Zielereichungsgebot.

Verursacherbereich

Gemäß WRRL sind für Oberflächengewässer Daten über Art und Ausmaß der signifikanten anthropogenen Belastungen zu erheben. Diese werden verschiedenen Verursacherbereichen zugeordnet, z.B. Landwirtschaft, Siedlung/Verkehr, Industrie.

Vollzugsmaßnahme

Den Maßnahmen sind sogenannte Vollzugsmaßnahmen hinterlegt. Diese werden so bezeichnet, da es sich um im Vollzug umzusetzende Einzelmaßnahmen handelt, wie zum Beispiel Erweiterung einer Nitrifikationsstufe einer Kläranlage, Rückbau von Wehren, Einbau von Totholz, Bau eines Regenrückhaltebeckens etc.

WISE

Wasser-Informations-System Europa. In WISE sollen zukünftig wichtige Berichtspflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der EU-KOM im Bereich der Wasserpolitik erfasst werden. Über standardisierte Reporting-Sheets wird erreicht, dass Berichte systematisch und europaweit vergleichbar erfasst werden. WISE wird nicht nur die WRRL sondern auch andere EU-Richtlinien wie z.B. die Badegewässer-Richtlinie oder die Kommunalabwasser-Richtlinie erfassen.

Wanderfische

Fische, die im Laufe ihres Lebens verschiedene Gewässer oder Gewässerregionen als Lebensraum nutzen und beim Wechsel zwischen den Lebensräumen größere Strecken zurücklegen.

Wasserkörper

Kleinste nach WRRL zu bewirtschaftende Einheit; Nachweisraum für die Umweltziele der WRRL. Es werden Oberflächenwasserkörper (natürliche Wasserkörper, AWB und HMWB) und Grundwasserkörper unterschieden.

Wasserkörpergruppe

Über festgelegte Kriterien gruppierte Wasserkörper mit vergleichbaren Randbedingungen zur Vereinfachung des späteren Planungsprozesses.

Wasserkörpersteckbriefe

DV-Anwendung zur Erfassung und Dokumentation der in der Handlungsanleitung beschriebenen Schritte durch die Bezirksregierungen in einer landesweiten Datenbank. Der Zugriff erfolgt über das Internet. Es handelt sich um eine Web-Anwendung.

Wasserrahmenrichtlinie

„Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)" – kurz: WRRL genannt.

Wirtschaftliche Analyse

Die wirtschaftliche Analyse ist integraler Bestandteil der WRRL. Sie umfasst die wirtschaftliche Beurteilung der Wassernutzungen, der potentiellen Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustands, sowie die Analyse der Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen.

Zielerreichungsgebot

Neben dem Verschlechterungsverbot ist im wasserwirtschaftlichen Vollzug grundsätzlich auch das Zielerreichungsgebot zu berücksichtigen, d.h. es sollen keine Maßnahmen oder Tätigkeiten zugelassen werden, die die Zielerreichung in Frage stellen.

Zustandsklasse

Die Qualität eines Wasserkörpers wird durch die Zustandsklasse (Qualitätsklasse) ausgedrückt. Der ökologische Zustand von Oberflächengewässern wird über biologische Qualitätskomponenten bewertet. Er kann in fünf Klassen beschrieben werden (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht). Chemischer und mengenmäßiger Zustand (nur Grundwasser) wird in nur zwei Zustandsklassen ausgedrückt (gut oder nicht-gut). Die Gesamt-Zustandsklasse eines Wasserkörpers ermittelt sich aus der schlechtesten Klasse des ökologischen und chemischen Zustands (Oberflächengewässer) bzw. chemischen und mengenmäßigen Zustands (Grundwasser).

Ergebnis

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die WRRL fordert explizit die Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. Einräumen der Möglichkeit für die Bevölkerung, auf die Ergebnisse von Planungen und Arbeitsprozessen Einfluss zu nehmen. Dabei gibt es unterschiedliche Ebenen der Einflussnahme mit unterschiedlichem Maß an Einbeziehung. Hauptziel der Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Verbesserung der Entscheidungsfindung und die Vermeidung von potentiellen Konflikten, Bewirtschaftungsproblemen sowie unnötigen Kosten.

Ökologischer Zustand

Die Qualität der Oberflächenwasserkörper wird durch den ökologischen Zustand beschrieben. Die Klassifizierung des ökologischen Zustands erfolgt unter Rückgriff auf Bewertungsmethoden für biologische Qualitätskomponenten sowie unterstützend auf hydromorphologische (sehr guter Zustand) und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten (sehr guter und guter Zustand).

Anmerkung: Bei erheblich veränderten und künstlichen Oberflächenwasserkörpern wird die Qualität als ökologisches Potential ausgedrückt.

Ökologisches Potential

Künstliche Wasserkörper und erheblich veränderte Wasserkörper sollen für die biologischen Qualitätskomponenten das gute ökologische Potenzial (GÖP) erreichen. Das GÖP bezeichnet den ökologischen Zustand, der erreichbar ist, wenn alle Maßnahmen durchgeführt wurden, die ohne signifikant negative Einschränkungen der am Gewässer bestehenden und die künstlichen bzw. erheblich veränderten Eigenschaften verursachenden Nutzungen durchführbar sind.
Das GÖP entspricht nicht dem guten Zustand des entsprechenden natürlichen Gewässerzustands, es kann diesem aber sehr nahe liegen.
Im Gegensatz zur Ableitung des guten Zustands wird das GÖP zumindest für den ersten Bewirtschaftungsplan nicht normativ über Bewertungskriterien bzw. Klassengrenzen für die biologischen Qualitätskomponenten definieren. Dies ist schon deshalb nicht möglich, als es bisher weder eine Typisierung von HMWB gibt noch eine systematische Auswertung von Strahlwirkungseffekten.
Stattdessen wird das GÖP maßnahmenorientiert auf Basis des Prager Ansatzes abgeleitet.

Nutzen

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HWRMRL